Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das Einvernehmen abgelehnt worden.)

 

Es wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht für das Grundstück Fl.Nr. 326/14 an dem Grundstück Fl.Nr. 326 zur Sicherung der Zufahrt zur Deggendorfer Straße besteht.