Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Vorhaben nach Art. 15 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz.

 

Mit den Eigentümern der Grundstücke Fl. Nrn. 477/10 und 479/5 Gemarkung Mirskofen ist eine entsprechende Vereinbarung über die Kostenübernahme für die archäologischen Grabungen abzuschließen.