Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nichteinhaltung des Gebäudetyps II (E+1), da ohne Zwischendecke zwischen OG und DG und den daraus resultierenden Abweichungen wird zugestimmt.