Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich dem Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit, der Errichtung eines 0,60 m hohen Kniestockes, der Errichtung von zwei Dachgauben und der Überschreitung der Baugrenze mit den beiden Freiflächenstellplätzen wird zugestimmt.

Das Hochbord ist im Bereich der geplanten Freiflächenstellplätze abzusenken.

Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen.

 Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.