Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund fehlender anderweitiger Versammlungsräume in Artlkofen der Wunsch geäußert wurde, den Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Artlkofen ausnahmsweise für Wahlveranstaltungen der politischen Gruppierungen zur Marktgemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2020 zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Nutzung des Schulungsraums des Feuerwehrgerätehauses in Artlkofen für Wahlveranstaltungen zur Marktgemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2020 unter nachfolgenden Bedingungen zu:

-       nur für politische Gruppierungen, die an dieser Wahl auch mit einem eigenen Wahlvorschlag antreten

-       nicht für Wahlveranstaltungen zur Kreistags- bzw. Landratswahl (ohne Kombination mit den Gemeindewahlen)

-       nur für das Wahljahr 2020

 

Im Übrigen verbleibt es beim Verbot der Nutzung gemeindlicher Objekte und Einrichtungen für politische Wahlwerbung.