Sitzung: 16.12.2019 Marktgemeinderat
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund fehlender anderweitiger Versammlungsräume in Artlkofen der Wunsch geäußert wurde, den Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Artlkofen ausnahmsweise für Wahlveranstaltungen der politischen Gruppierungen zur Marktgemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2020 zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Nutzung des Schulungsraums des Feuerwehrgerätehauses in Artlkofen für Wahlveranstaltungen zur Marktgemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2020 unter nachfolgenden Bedingungen zu:
- nur für politische Gruppierungen, die an dieser Wahl auch mit einem eigenen Wahlvorschlag antreten
- nicht für Wahlveranstaltungen zur Kreistags- bzw. Landratswahl (ohne Kombination mit den Gemeindewahlen)
- nur für das Wahljahr 2020
Im Übrigen verbleibt es beim Verbot der Nutzung gemeindlicher Objekte und Einrichtungen für politische Wahlwerbung.