Zu dem Bauvorhaben wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt (vgl. TOP 1).

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Standortänderung der Doppelgarage samt Garagenzufahrt von der Nordwestseite auf die Ostseite und der Änderung der Dachform mit der Doppelgarage wird zugestimmt.