Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Da die Erschließung der Ver- und Entsorgungsleitungen über das Grundstück Fl.Nr. 184/2 der Gemarkung Essenbach verläuft ist hierfür eine notarielle Grunddienstbarkeit notwendig.

Die Spülbohrung für die Ver- und Entsorgungsleitungen verläuft über den gemeindlichen Streifen am Heuweg mit der Fl.Nr. 188/1 der Gemarkung Essenbach. Der Markt Essenbach erteilt hierfür seine Zustimmung. Es wird jedoch eine notarielle Dienstbarkeit für die im gemeindlichen Weg verlaufende Ver- und Entsorgungsleitung gefordert. Sämtliche anfallende Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen.

Die Kosten der Spülbohrung für die Sparten Wasser, Abwasser, Strom und Glasfaser hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.

 

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine bislang durch Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt für das Grundstück Fl.Nr. 184/2, Gemarkung Essenbach nach erfolgter Bebauung des Grundstücks 184/1, Gemarkung Essenbach nicht mehr realisierbar ist und dieses Grundstück dann nicht mehr als straßenmäßig erschlossen gilt, solange nicht eine anderweitige Zufahrtsmöglichkeit gesichert wird.