Zu dem Bauvorhaben wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt (vgl. TOP 1).

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der geplanten Teilung des Grundstücks wird zugestimmt.

Im Bereich der geplanten Garagenzufahrten ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung vorzunehmen. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Es ist eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung auszufertigen.

Weiterhin sind im Bereich der geplanten Garagenzufahrten die beiden Straßenlaternen und ein Stromverteilerkasten durch die ÜZW zu versetzen.

Falls sich durch die Versetzung der beiden Straßenlaternen ergeben sollte, dass eine zusätzliche Straßenlaterne errichtet werden müsste, hat diese Kosten der Antragsteller zu tragen.