Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Grunddienstbarkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen sowie für ein Geh- und Fahrtrecht

sind notariell zu sichern.

 

Marktgemeinderatsmitglied Wimmer nimmt an der Beratung und Abstimmung aus persönlichen Gründen (auf eigenen Wunsch) nicht teil.