Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“, für den Geltungsbereich einer Teilfläche des Grundstücks mit der Fl. Nr. 645, Gem. Altheim.

 

Zur Übernahme aller Kosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

Auf die vorhandenen Bodendenkmäler und die daraus entstehenden Kosten, welche der Antragsteller zu übernehmen hat, wird im städtebaulichen Vertrag hingewiesen.

 

Marktgemeinderatsmitglied Spanner hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.