Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Ansichtsfläche mit der Dachgaube wird zugestimmt.

Eine entsprechende Stellplatzberechnung ist anzufordern.

 

Marktgemeinderatsmitglied Spierer hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.