Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der abweichenden Dachform und Dachdeckung wird zugestimmt.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze sind entsprechend der aktuellen Stellplatzsatzung vorzuweisen.