Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung mit E + I, der Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus, der Außentreppe und dem Garagenanbau und der 6 Freiflächenstellplätze, welche sich außerhalb der festgesetzten Flächen für Garagen deren Zufahrten sowie für private Stellflächen befinden, wird zugestimmt.