Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit den Stellplätzen, der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Überschreitung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten wird zugestimmt.