Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachneigung, Dachform und Dachdeckung, der Unterschreitung des Traufüberstandes und der abweichenden Art der Einfriedung wird zugestimmt.