Sitzung: 17.10.2019 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Da das beantragte Bauvorhaben den Voraussetzungen zur Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB nicht widerspricht, kann es wie geplant umgesetzt werden.