Die Verwaltung erläutert die Sach- und Rechtslage und insbesondere die Hintergründe der seit 2014 aufgeschobenen Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Essenbach im Hinblick auf die Einführung der Doppik und der damit verbundenen Umstellung der Kalkulationsgrundlagen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erklärt sein Einverständnis zur vorgeschlagenen Vorgehensweise (Neukalkulation nach Abschluss der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 bzw. nach Feststellung der für eine Neukalkulation noch erforderlichen Jahresabschlüsse).  

 

Der Antrag der Fraktion der Freien Wähler vom 17.07.2019 gilt damit als erledigt.