Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Prüfung der Voraussetzungen des § 35 BauGB obliegt dem Landratsamt Landshut.

Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Zufahrt über das Grundstück Fl.Nr. 277/1, Gemarkung Ohu erfolgt, welches nicht im Besitz des Antragstellers ist. Ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht besteht nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück im Wasserschutzgebiet der Zone 3 befindet.