Beschluss:

Der vom Marktgemeinderat Essenbach gefasste Beschluss vom 30.07.2019 wird aufgehoben.

Der Marktgemeinderat Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Bei der im Lageplan mit P gekennzeichneten Fläche handelt es sich um keinen öffentlichen Parkplatz.

Der zwingend erforderliche Entwässerungsplan ist umgehend zur Prüfung einzureichen.

Inwieweit es als kritisch zu beurteilen ist, dass sich das Grundstück offensichtlich innerhalb der Schutzzone W III B des sich in Aufstellung befindlichen künftigen Wasserschutzgebietes Ohu befindet, wird in das Ermessen der Fachbehörden gestellt (Tiefgarage).