Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Werbeanlage befindet sich lt. Bebauungsplan innerhalb der Baubeschränkungszone.

Der Bauantrag ist der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg zur Beurteilung und Zustimmung gemäß den “Richtlinien für die Beurteilung von Werbeanlagen an Bundesautobahnen“ vorzulegen, damit eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn und eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ausgeschlossen werden kann.