Marktgemeinderatsmitglied Irlbeck hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an den Beratungen und der Abstimmung teilgenommen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung (Bpl.Nr. 41N-1317-2005-BAUG) um weitere 2 Jahre

nach Art. 69 Abs. 2 BayBO.