Herr Emmel vom Planungsbüro EGL stellt den Vorentwurf für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“ vor.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird mit nachfolgenden Ergänzungen gebilligt:

 

-       Private Hecken: In den Hinweisen sind die nachbarrechtlichen Abstandsvorschriften für die privaten Heckenpflanzungen entlang der Grundstücksgrenzen aufzunehmen.

 

-       Öffentliche Bäume: Die im Vorentwurf vorgesehene zwingende Pflanzung öffentlicher Bäume ist zu streichen. Stattdessen ist die zwingende Pflanzung eines Baumes in den privaten Vorgartenbereichen wie dargestellt festzusetzen (in Plan und Text).

 

-       In den Hinweisen ist als Klimaschutzziel aufzunehmen, dass die Vorgärtenbereiche nicht gänzlich mit Schotter bedeckt werden sollen und bei Bedarf die Klimaschutzmanagerin des Marktes beratend zur Verfügung steht.

 

-       In den Hinweisen ist weiter aufzunehmen, dass auf dem Multifunktionsstreifen bei Bedarf auch die Errichtung einer öffentlichen E-Ladesäule und von Stellplätzen für E-Carsharing möglich ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.