Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Änderung der vorgeschriebenen Firstrichtung und der Überschreitung der vorderen und seitlichen Baugrenzen wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das geplante Bauvorhaben unter einer Hochspannungsleitung der ÜZW befindet.