Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung von zwei Schleppgaupen, der Überschreitung der Baugrenze mit den geplanten Freiflächenstellplätzen wird zugestimmt.