Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) wird zugestimmt.

Das Grundstück ist derzeit nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen.

Durch den Markt Essenbach wird ein Revisionsschacht für Schmutzwasser errichtet.

Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.