Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung der Bundesfachplanung gem. § 9 NABEG folgende Stellungnahme des Marktes Essenbach:

 

Der Markt Essenbach lehnt die vorgeschlagenen Trassenkorridore und Konverterstandorte in ihrer Gesamtheit ab.

 

Hilfsweise wird Folgendes gefordert:

 

1.         Der Markt Essenbach lehnt die Verlegung von zwei zusätzlichen Leerrohren bis zum Endpunkt Isar ab und fordert in diesem Zusammenhang, ein schlüssiges Gesamtkonzept über die künftig angestrebte Stromverteilung in der Region und aus der Region Landshut heraus vorzulegen.

Die Verlegung von zusätzlichen zwei Leerrohren bedeutet die Vorbereitung auf eine Leistungsverdoppelung, wodurch unsere Region zum „Stromumschlagzentrum für den südosteuropäischen Raum“ und in der Folge mit weiteren Leitungsvorhaben belastet wird. Dies ist nicht akzeptabel.
                           

2.         Es wird auch aufgefordert, die sogenannte „Bürgermeistertrasse“ noch einmal unter Berücksichtigung aller „positiven“ Gesichtspunkte in das Verfahren aufzunehmen – die entsprechenden Unterlagen wurden bereits im Laufe des Beteiligungsverfahrens an die Bundesnetzagentur übersandt.
Mit den Ausführungen im Schreiben der Bundesnetzagentur vom 17.05.2019 geht der Marktgemeinderat nicht konform.

3.      Bezüglich der angestrebten Verlegeart fordert der Marktgemeinderat, aus Wirtschaftlichkeitsgründen und aufgrund einer „boden- und flächenschonenden Verlegetechnik“ auf das sogenannte „Pflügeverfahren“ zurückzugreifen.

4.      Bezüglich des künftigen Konverter-Standorts werden folgenden Punkte gefordert:

Der vom Markt Essenbach favorisierte und geforderte Standort 2 ist „flächenschonend“ am untersuchten Standort zu planen und zu realisieren.
Alternativ wird gefordert, den Kernkraftwerksstandort, der sich bereits zum Teil im Rückbaumodus befindet, auf weitere eventuell geeignete Flächen zu untersuchen.


Es wird aufgefordert, die Anbindung des künftigen Konverters in jedem Fall in Form der „Erdverkabelung“ zu planen.

Wir regen zudem an, bei den Planungen für eine künftige Konverteranlage über eine entsprechende Fassaden- bzw. Objektgestaltung landschaftsbildverträgliche und akzeptanzsteigernde Optionen zu wählen.

 

Ergänzend wird in der Anlage auch die in der Sitzung vom 21.06.2017 beschlossene Stellungnahme des Marktes in der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung nochmals beigefügt.