Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen beim Wohnhaus um 14,50 m², der abweichenden Zahl der Vollgeschosse, der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dachdeckung, des abweichenden Traufüberstandes, der abweichenden Traufhöhe und der abweichenden Wandhöhe wird zugestimmt.