Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe und einer Unterkellerung des Baukörpers wird zugestimmt.