Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen.

Das Grundstück befindet sich im Wasserschutzgebiet und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach als Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung dargestellt.