Sitzung: 09.04.2019 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen.
Das Grundstück befindet sich im Wasserschutzgebiet und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach als Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung dargestellt.