Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.

 

Im Vergleich zum genehmigten Vorbescheid ist nunmehr eine weitere Wohneinheit eingeplant worden. Aufgrund dessen wird die Anzahl der nach der aktuellen Satzung des Marktes Essenbach über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen (Stellplatzsatzung) erforderlichen 11 Freiflächenstellplätze nicht eingehalten. Einer isolierten Abweichung von der Stellplatzsatzung hinsichtlich der Nichteinhaltung der erforderlichen Freiflächenstellplätze wird nicht zugestimmt. Bei der im Lageplan mit P gekennzeichneten Fläche handelt es sich um keinen öffentlichen Parkplatz.

 

Zudem hat sich durch die geplante Erweiterung des Vorhabens im Vergleich zum genehmigten Vorbescheid auch das Maß der baulichen Nutzung dergestalt geändert, dass sich das Gesamtvorhaben nach Auffassung des Marktes Essenbach nun nicht mehr in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.