Frau Linke vom Planungsbüro Linke+Kerling stellt den Entwurf der Planung vor.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Entwurf wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.