Sitzung: 12.03.2019 Marktgemeinderat
Frau Linke vom Planungsbüro Linke+Kerling stellt den Vorentwurf der Planung vor.
Beschluss:
Der vorgestellte Vorentwurf wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Im Rahmen des Verfahrens ist auch die Geeignetheit der Straßenanbindung zu prüfen (derzeit Gewichtsbeschränkung der GVS Unterwattenbach-Unterahrain auf 8 t (landwirtschaftlicher Verkehr frei)).
Gleichzeitig sind dem Marktgemeinderat noch die durch den Betrieb der Anlage entstehenden Verkehrsbewegungen nachzureichen.