Frau Linke vom Planungsbüro Linke+Kerling stellt den Vorentwurf der Planung vor.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Im Rahmen des Verfahrens ist auch die Geeignetheit der Straßenanbindung zu prüfen (derzeit Gewichtsbeschränkung der GVS Unterwattenbach-Unterahrain auf 8 t (landwirtschaftlicher Verkehr frei)).

Gleichzeitig sind dem Marktgemeinderat noch die durch den Betrieb der Anlage entstehenden Verkehrsbewegungen nachzureichen.