Zu dem Bauvorhaben wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt (vgl. TOP 1).

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Überschreitung der Baugrenzen und der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl wird zugestimmt