Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Grunddienstbarkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen sowie für ein Geh- und Fahrrecht sind

notariell zu sichern.

Marktgemeinderat Wimmer nimmt an den Beratungen und der Abstimmung aus persönlichen Gründen (auf eigenen Wunsch) nicht teil.