Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Prüfung der Voraussetzungen des §35 BauGB obliegt dem Landratsamt Landshut.

Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Zufahrt über das Grundstück Flur-Nr. 277/1, Gemarkung Ohu erfolgt, welches nicht im Besitz des Antragstellers ist. Ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht besteht nicht.

Herr Kroll vom Staatl. Bauamt Landshut hat dem Antragsteller mündlich eine neue Zufahrt über die Staatsstraße 2074 in Aussicht gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück im Wasserschutzgebiet der Zone 3 befindet.