Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der formlosen Bauvoranfrage in der dargelegten Form zu.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der Überschreitung der zulässigen Breite des Zwerchgiebels wird zugestimmt.