Beschluss:

Der Markt Essenbach bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

-       Herrn Franz Schwimmer als 1. Kommandanten der Feuerwehr Altheim

-       Herrn Christopher Biersack als 2. Kommandanten der Feuerwehr Altheim

 

Soweit der nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes erforderliche Lehrgang für die Leiter einer Feuerwehr noch nicht mit Erfolg besucht wurde, wird die Bestätigung mit der Auflage verbunden, dies innerhalb eines Jahres nachzuholen