Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Zahl der Vollgeschosse, der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dachdeckung, des abweichenden Traufüberstandes, der abweichenden Traufhöhe und der abweichenden Wandhöhe wird zugestimmt.