Sitzung: 08.09.2009 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der vorgestellte Bebauungsplanentwurf wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird auf Fl.Nr. 574-Teilfläche,
Gemarkung Altheim zur Realisierung einer Kehre ausgedehnt.
Der Erste Bürgermeister wird zu Grundstücksverhandlungen bezüglich des
Grunderwerbs für die Kehre beauftragt.
Für
den Beschluss: 21 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
21 |
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