Beschluss:
Der vorgestellte Bebauungsplanentwurf wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird auf Fl.Nr. 574-Teilfläche, Gemarkung Altheim zur Realisierung einer Kehre ausgedehnt.
Der Erste Bürgermeister wird zu Grundstücksverhandlungen bezüglich des Grunderwerbs für die Kehre beauftragt.

 

 

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21