Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes HQ 100. Im Verfahren ist das Wasserwirtschaftsamt Landshut zu hören.