Sitzung: 15.01.2019 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes HQ 100. Im Verfahren ist das Wasserwirtschaftsamt Landshut zu hören.