Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Überschreitung der Kniestockhöhe, der abweichenden Dachneigung und der abweichenden Dachdeckung wird zugestimmt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes HQ 100. Im Verfahren ist das Wasserwirtschaftsamt Landshut zu hören