Beschluss: 20:2

Der Marktgemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 24.07.2018 (TOP 8) aufzuheben und das Verfahren für diesen Standort einzustellen.

 

Die planerischen Kosten trägt gem. städtebaulichem Vertrag der Vorhabensträger.

Verwaltungskosten werden nicht erhoben.

 

Marktgemeinderatsmitglied Spanner hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.