Herr Huber vom Planungsbüro COPLAN stellt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16 vor.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird wie vorgetragen gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.