Herr Huber vom Planungsbüro COPLAN stellt den Vorentwurf für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Obere Moosteile III“, Essenbach, vor.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird mit nachfolgender Ergänzung gebilligt:

 

In der Begründung mit Umweltbericht soll unter Nr. 2.4.3 Ausgleich noch angefügt werden, dass auf der noch auszuwählenden Ausgleichsfläche auch eine naturschutzfachlich sinnvolle landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit offengehalten werden soll.

Die Festsetzung soll nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB als Fläche für die Landwirtschaft erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.