Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Wortlaut zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Der Bebauungsplan „Sondergebiet Straubinger Straße“ wird entsprechend dem Entwurf vom 21.08.2018 inkl. der redaktionellen Ergänzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG als Satzung beschlossen. Der Plan erhält das Fassungsdatum vom 20.11.2018. Der Bebauungsplan mit eingearbeitetem Grünordnungsplan, die textlichen Festsetzungen auf dem Plan und die dazugehörige Begründung sind Gegenstand dieses Beschlusses.