Die Sach- und Rechtslage wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss:

Unter Beibehaltung des Beschlusses vom 26.06.2018 lehnt der Markgemeinderat sein Einvernehmen zu dem Bauantrag aus den damals schon genannten Gründen nach wie vor ab und erteilt auch keine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme.

 

Da das Landratsamt auf die seinerzeitige Ablehnungsbegründung in keiner Weise eingegangen ist, ist für den Markt Essenbach derzeit mangels neuer Erkenntnisse eine geänderte Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht angezeigt. Damit verbleibt es bei der bisherigen Beschlusslage.