Beschluss:

Unter Aufhebung des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 04.09.2018 und bezugnehmend auf die Rechtsauffassung des LRA Landshut im Schreiben vom 23.10.2018 wird das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilt.

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wurde das Einvernehmen nicht erteilt. Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 04.09.2018 bleibt vollinhaltlich aufrechterhalten.)