Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach lehnt die Erteilung des Einvernehmens zu dem Bauvorhaben ab.

Nach Auffassung des Marktes Essenbach ist eine Privilegierung des Antragstellers nach § 35 BauGB nicht zu erkennen. Die Ausführung des geplanten Bauvorhabens würde die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen.

Die gelagerten Hackschnitzel überdecken den verrohrten Bruckbacher Bach. Der Bach samt der Verrohrung befindet sich im Eigentum des Marktes Essenbach.

Anfallendes Síckerwasser der gelagerten Hackschnitzel gelangt über Sickerschächte in den Bruckbacher Bach. Bei Hochwasser bzw. Starkregen fließt das anfallende Oberflächenwasser, bedingt durch die gelagerten Hackschnitzel nicht mehr natürlich ab, sondern auf das gegenüberliegende Grundstück Fl.Nr. 723 der Gemarkung Mirskofen. Das darauf befindliche Wohnhaus wurde deshalb bereits schon einmal überflutet. Die Abteilung Wasserrecht im Landratsamt Landshut ist zu hören.

 

Marktgemeinderatsmitglied Herr Hujber hat vor der Abstimmung den Sitzungssaal verlassen.