Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für die Fl.Nrn. 579, 580, 575/Tfl. und 583/Tfl., Gemarkung Altheim, als Teilbereich aus dem Bebauungsplanentwurf „Am Bahnhof“, Altheim vom 22.04.1987.

Es wird festgestellt, dass vorgenannter Bebauungsplan in der Zeit vom 11.05.1987 bis 12.06.1987 bereits formell ausgelegen ist. Der Satzungsbeschluss wurde nicht gefasst, da das Grundstück nicht im Eigentum des Marktes war.

Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Die Aufstellung des Bauleitplanes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Altheim – Am Bahnhof – Teilbereich VIII“.

Die Verwaltung wird mit der Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses beauftragt.

Mit der Firma ISARKIES Wohn- und Gewerbegrund GmbH & Co. KG ist eine Kostenübernahmeerklärung sowie eine Erschließungsvereinbarung für sämtliche anfallenden Kosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu treffen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24