Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag vor Vorbescheid.

Vor Einreichung der Bauantragsunterlagen ist die Entwässerung vorab mit der Abteilung Technik im Bauamt Essenbach abzustimmen.

Im Bereich der geplanten Garagen bzw. Stellplätze ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist bei Einreichung des Bauantrages auszufertigen.

 

Zu gegebener Zeit ist die Notwendigkeit der Anordnung eines Halteverbots zu prüfen.